REACH für Sie als Anwender.
REACH steht für Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Die EU-Chemikalienverordnung REACH reguliert den Umgang mit Chemikalien innerhalb der EU und ersetzt die zuvor geltenden chemikalienrechtlichen Regelwerke der Mitgliedstaaten. Ziel ist, besonders umwelt- oder gesundheitsschädliche Stoffe durch weniger bedenkliche Substanzen zu ersetzen. Kontrollinstanz ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki. Die Einführung von REACH vollzieht sich in drei Phasen, von denen die ersten beiden Phasen bereits abgeschlossen sind. Bis zum 1. Juni 2018 muss Phase drei abgeschlossen sein und alle Stoffe der ECHA gemeldet werden, die in Mengen von einer bis 100 Tonnen in der EU hergestellt oder in diese importiert werden können. Phase drei betrifft daher vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
Es gibt eine Ausnahme von der Regel. Analytische Tätigkeiten hat die ECHA mit wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung gleichgesetzt. Chemikalien, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden, sind zulassungsfrei, solange sie in Mengen unter einer Tonne jährlich und unter Einhaltung üblicher Laborrichtlinien verwendet werden. Chemikalien, die für analytische Tätigkeiten verwendet werden sind daher auch zulassungsfrei. Fragen und Antworten zur Sonderregelung hat die ECHA unter den Nummern 585 und 1030 auf ihrer Homepage veröffentlicht.
REACH als nachgeschalteter Anwender.
Das Unternehmen AnalytiChem ist bislang nicht registrierungspflichtig, sondern gilt als nachgeschalteter Anwender. Wir kaufen rund 1.500 Substanzen zu und stellen daraus Lösungen und Standards für unsere Kunden her. Hunderte der von uns zugekauften Stoffe wurden bereits registriert. Allerdings müssen Sie als unsere Kunden keine relevanten Auswirkungen fürchten, denn wir kümmern uns für Sie um die REACH-Konformität aller Standards und Lösungen.
Tipps und Tricks.
Die folgenden Hinweise und das Ablaufdiagramm erklären, was zu tun ist und wie Sie vorgehen können.
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